Dr. Martin Bier, Chefarzt, Koordinator der Notarztdienste und Transplantations-beauftragter der Marienhausklinik in Ottweiler und des Marienkrankenhauses in St. Wendel, erläuterte zu Beginn seines überaus interessanten und auch Nichtmedizinern verständlich gestalteten Vortrags die europäischen und nationalen Institutionen der Organvergabe vor und beleuchtet die Fallzahlen der vergangenen Jahre. Der deutliche Abschwung mit einem Tief im Jahr 2017, verursacht durch die damals bekannt gewordenen Manipulationen bei der Organvergabe und dem daraus resultierenden Vertrauensverlust, konnte noch nicht ausgeglichen werden. Die Vorschriften zu zwingend erforderlichen klinischen Untersuchungen sowie der intensive Einsatz apparativer Diagnostik soll ein Höchstmaß an Sicherheit geben bei der Feststellung des Hirntodes eines Patienten, bevor es zu einer Organspende kommen kann.
Dr. Bier schilderte auch die aufwendige Logistik, die erforderlich ist, um die Entnahme und Verteilung entnommener Organe im Zuständigkeitsgebiet zu ermöglichen.
Abschließend geht der Referent auf die aktuell diskutierte Gesetzesnovelle ein und appelliert an die Zuhörer, die Entscheidung über eine Bereitschaft oder Ablehnung einer Organspende selbst zu treffen und zu dokumentieren und nicht den Angehörigen als eigentlich unzumutbare Bürde zu überlassen.
(LV Volker Schlegel)